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                                        AuslandsreisekrankenversicherungBeste Versorgung im Urlaub
Unser Schutz für Ihre Reise
Von der Magenverstimmung bis zum Sturz beim Wandern: Auch im Urlaub kann man erkranken. Mit dem Auslandsreiseschutz packen Sie Ihre Koffer entspannter. Sie wissen, dass Sie im Fall der Fälle ärztliche Hilfe bekommen. Und: Sie müssen keine Angst vor Krankenhausrechnungen haben.
Behandlung
- Ambulante Behandlungen (inkl. freier Arztwahl)
- Stationäre Aufenthalte
- Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker
Betreuung
- Medizinisch sinnvolle Transporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
- Notfallbetreuung Ihrer Kinder
- Bestattung oder Überführung im Todesfall
Beratung
- Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
- Recherche von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe
- Übersetzung ausländischer Diagnosen
- Notruf-Service rund um die Uhr erreichbar
AOK-AKD
                                                        € einmalig 
                                                                
                                                                                Anzahl Urlaubstage
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoAOK-AKD: Für alle Urlaubsreisen ins Ausland innerhalb eines Jahres; Reisedauer je Reise maximal 56 Tage.
                                                                        max. 56 Tage je Reise
                                                                
                                                                                Beratungen und Behandlung
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoBeratungen und Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte, einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten. Beratungen und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen und
Chiropraktiker.
                                                                        
                                                                                Arznei- und Verbandmittel
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoArznei- und Verbandmittel nach Verordnung durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker. Nicht als Arzneimittel gelten, auch wenn sie verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate sowie Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.
                                                                        
                                                                                Heilmittel
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoDurch einen Arzt oder Heilpraktiker verordnete Heilmittel: Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapie sowie – nach einem während des Auslandsaufenthaltes eingetretenen Unfall – medizinische Bäder und Massagen.
                                                                        
                                                                                Hilfsmittel (Ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoDurch einen Arzt oder Heilpraktiker verordnete Hilfsmittel (ohne Sehhilfen und Hörgeräte), soweit diese erstmals während des Auslandsaufenthaltes erforderlich werden.
                                                                        
                                                                                Krankenhaus
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoUnterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung. Bei stationärer Heilbehandlung eines minderjährigen Kindes werden zusätzlich die Kosten der Mitaufnahme einer Begleitperson erstattet.
                                                                        
                                                                                Transportkosten
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoRettungsdienste (z.B. Kranken-, Unfall-, Rettungswagen oder Rettungshubschrauber) für den medizinisch notwendigen Transport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren Notfallarzt nach einem Unfall oder im Notfall. Die Aufwendungen werden ebenfalls übernommen, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Verlegung in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus handelt. Erfolgt die Fahrt nicht durch einen Rettungsdienst (z.B. Taxi), ist die Leistung auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt 30 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
                                                                        
                                                                                Such-, Rettungs- oder Bergungskosten
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoSuch-, Rettungs- oder Bergungskosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Unfall der versicherten Person, wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet. Diese Leistungen sind begrenzt auf maximal 10.000 Euro je versicherte Person und Versicherungsfall.
                                                                        
                                                                                Schmerzstillende Zahnbehandlung und Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.
                                                                            
                                                                    
                                                                                InfoSchmerzstillende Zahnbehandlung durch Zahnärzte und die damit in Verbindung stehenden notwendigen Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz, sowie Reparaturen von Prothesen (nicht jedoch Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen und Inlays).
                                                                        
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                                                        € einmalig 
                                                                Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
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